Wer macht die Preise?
Die Preise für die Häusliche Alten- und Krankenpflege gelten einheitlich für alle ambulanten Pflegedienste. Die Abrechnung mit den Pflegekassen setzt die Einstufung durch den MDK in die Pflegestufe voraus.
Wer zahlt was?
Die Pflegeversicherung zahlt nur nach pauschalen Sätzen je nach Pflegestufe. Die Leistungen können wahlweise als Pflegesachleistung, als Pflegegeld oder als Kombination von beiden in Anspruch genommen werden. Beträge, die über die Pauschale der Pflegeversicherung hinausgehen, sind privat zu zahlen.
Die Abrechung für behandlungspflegerische Leistungen mit den Krankenkassen setzt die Verordnung durch den Arzt und die Genehmigung der Krankenkasse voraus.
Bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen kommt als Kostenträger die Sozialhilfe in Frage. Diese Möglichkeit kommt ebenfalls bei Nichtvorliegen einer Pflegestufe in Betracht.
Download Preisliste Tagespflege (PDF 906kb)
Download Preisliste Häusliche Pflege (PDF 507kb)
Download Preisliste Essen auf Rädern (PDF 923kb)
Download Preisliste Hausnotruf (PDF 935kb)