Fachberatung Pflege

Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen. Wir verstehen unsere Aufgabe hierbei nicht darin, die Arbeit der pflegenden Angehörigen zu kontrollieren, sondern vielmehr darin, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Pflegekurse nach § 45 SGB XI
In Zusammenarbeit mit AOK, BEK und DAK bieten wir Pflegekurse an. Diese Kurse vermitteln pflegenden Angehörigen grundlegende praktische Kenntnisse für die häusliche Pflege ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Der Umfang eines Pflegekurses beträgt in der Regel 20 Stunden.

„Häusliche Schulung“ nach § 45 SGB XI
Die „Häusliche Schulung“, die in Gegenwart des pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person in deren häuslicher Umgebung von einer Fachkraft durchgeführt wird, dauert in der Regel 2 Stunden. Vor Ort werden die wichtigsten Problemfelder und mögliche Hilfestellungen schnell erkennbar.

Beratung bei der Einstufung in die Pflegeversicherung
Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MDK) in die richtige Pflegestufe scheitert oft an einer guten Vorbereitung. Nutzen Sie unsere Fachkenntnis um Geld zu sparen. Denn Ihr Leistungsanspruch richtet sich nach Ihrer Pflegestufe. Unsere „Erfolgsquote“ lässt sich sehen!

Generell werden für diese Tätigkeiten nur kompetente und motivierte Pflegefachkräfte mit Berufserfahrung in der häuslichen Pflege eingesetzt. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikationen für diese Tätigkeiten.

 

Download Fachberatung Pflege, Bürgerzeitung vom 23.11.2012 (PDF 579kb)